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RG, 03.12.1909 - Rep. II. 190/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist unter Schade im Sinne des § 226 BGB. nur Vermögensschade zu verstehen? 2. Kann im Falle des § 226 BGB. auf Unterlassung der schikanösen Rechtsausübung geklagt werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung eines Rechts zur Schikane.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 72, 251
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
1. Es stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts …
Eine Beseitigung der Toranlage ist hier im Übrigen auch deshalb geboten, weil diese ersichtlich den Zweck hat, den Klägern den Gebrauch der Dienstbarkeit zu erschweren und sie das Recht haben, der Schikane mit allen gesetzlichen Mitteln entgegenzutreten (§ 226 BGB; vgl. RG, Urteil vom 3. Dezember 1909 - II 190/09, RGZ 72, 251, 254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 162). - AG Arnsberg, 21.02.1996 - 3 C 49/96
Rechtspflichten aller Familienmitglieder zu Beistand und Rücksicht; Gewährung von …
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